Son­der­päd­ago­gi­sche Grundversorgung

Annika Lohaus (Förderschullehrerin)

Astrid Roth (Förderschullehrerin)

 

Sonderpädagogische Förderung an der Käthe Kollwitz Schule

Im Zuge der Inklusion ist das Recht aller Kinder auf umfassende und uneingeschränkte Teilhabe an Bildung gestärkt worden. In Niedersachsen bedeutet dies, dass keinem Kind der Zugang zu einer Schule aufgrund einer Einschränkung oder Behinderung verwehrt wird, sondern die inklusiven Schulen jedes Kind entsprechend der individuellen Fähigkeiten bestmöglich unterstützen (Niedersächsisches Kultusministerium, Inklusive Schule). So lernen Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung (BasU) in den Bereichen Geistige Entwicklung, Lernen, Emotionale und Soziale Entwicklung, Sprache, Körperliche und Motorische Entwicklung, Hören und Sehen, zusammen mit Schülerinnen und Schülern ohne Förderbedarfe oder mit Teilleistungsschwächen oder erhöhtem Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht.

Um diesen inklusiven Gedanken und den gemeinsamen Unterricht zu verwirklichen, werden die Grundschulen in Delmenhorst aktuell durch Stunden der Förderschullehrkräfte der Mosaikschule im Rahmen der Sonderpädagogischen Grundversorgung (SGV) und einzelne Kinder durch Förderschullehrkräfte der Schule an der Karlstraße unterstützt. Diese Beratung und Förderung im Rahmen der SGV zielt nicht nur auf die Versorgung der Kinder mit bereits festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung ab, sondern kommt zunächst allen Schülerinnen und Schülern zugute. Das ‚Regionale Beratungs- und Unterstützungszentrum Inklusive Schule (RZI) Delmenhorst‘ unterstützt zusätzlich beratend in allen Fragen der sonderpädagogischen Förderung als Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte.

 

Einsatz der Förderschullehrkräfte an der Käthe Kollwitz Schule

Im Rahmen der SGV werden die Lehrkräfte der Käthe Kollwitz Schule in ihrer Arbeit mit zwei Stunden pro Woche und Klasse durch die Förderschullehrkräfte unterstützt. Ziel dieser Arbeit ist es, die Rahmenbedingungen für eine bestmögliche Entwicklung aller Schülerinnen und Schüler zu gestalten.

Für die Käthe Kollwitz Schule bedeutet dies momentan konkret, dass an drei Tagen die Woche eine Förderschullehrkraft im Schulhaus anwesend ist. Mögliche Aufgabenbereiche sind beispielsweise:

  • gemeinsame Förderung von Schülerinnen und Schülern durch die Grundschul- und Förderschullehrkraft im Unterricht, z.B. durch differenzierte Aufgabenstellungen, individuelle Hilfestellungen, unterstützendes Material

  • zusätzliche Förderung von Schülerinnen und Schülern in Kleingruppen oder im Einzelunterricht mit der Förderschullehrkraft, beispielsweise in den Bereichen Lesen, Rechtschreiben, Rechnen, Konzentration, Wahrnehmung

  • Beobachtung und Diagnostik im gemeinsamen Unterricht zur Installierung passender Fördermaßnahmen und Mitwirkung bei der Durchführung des sonderpädagogischen Überprüfungsverfahrens

  • regelmäßige gemeinsame Planung und Auswertung der Förderung mit allen beteiligten Lehrkräften

  • Beratung von Grundschullehrkräften, Eltern und Schülerinnen und Schülern

  • schulorganisatorische Planung